Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehungen mit Heinz Meloth.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehungen mit Heinz Meloth.

Gegenstand und Geltungsbereich: Das Angebot von Heinz Meloth bzw. der mit ihm zusammenarbeitenden Trainer und Coaches (Success-Experten) richtet sich sowohl an private als auch an Geschäfts-Personen (nachfolgend Auftraggeber genannt) im In- und Ausland. Inhaber und Vertragspartner für alle auf Basis dieser Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Vereinbarungen ist Heinz Meloth, 55130 Mainz, Zukunftstraße 42 (nachfolgend Auftragnehmer genannt).

Die zu den jeweiligen Terminen angebotenen Leistungen, werden vom Auftragnehmer persönlich oder durch eine von ihm beauftragte Person,  zu den jeweils vereinbarten Konditionen durchgeführt.

Bei Auftragserteilung für jede Art von angebotenen Dienstleistungen, bzw. bei Anmeldung zu einer der angebotenen Seminare und anderen Veranstaltungen, bzw. Coaching-Terminen oder auch Vortrags-Veranstaltungen gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.

Jede Auftragserteilung, bzw. jede Anmeldung zu einer Veranstaltung ist verbindlich!

Veranstaltungsort bzw. Ausführungs-Ort und Rechnungsstellung: Wenn keine besondere Ortsangabe gemacht ist,  ist der Veranstaltungsort, bzw. Ausführungs-Ort für die Leistungen, die Geschäfts-Adresse von Heinz Meloth in Mainz, Zukunftstraße 42.

Sollte, bedingt  durch die Teilnehmerzahl, oder durch andere Umstände, ein anderer Veranstaltungsort gewählt werden, der nicht mehr als 50km vom ursprünglichen Ort entfernt liegt, kann dieser vom Veranstalter ohne weitere Einverständniserklärung des Auftraggebers neu festgelegt werden. Das Einverständnis erfolgt bei Auftragserteilung und mit Anerkennung dieser AGB’s .

Wenn nicht anders erwähnt, sind alle genannten Beträge Netto-Beträge, die Berechnung erfolgt zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Leistungen werden im Voraus berechnet und bezahlt. Bei der Abrechnung auf Stundenbasis erfolgt die Abrechnung je angefangene halbe Stunde im halbstunden-Takt zum jeweils gültigen Stundensatz. Sollte die Vorauszahlung von den tatsächlich erbrachten Leistungen abweichen, erfolgt eine  entsprechende Rückerstattung, bzw. Nachberechnung.

Stornierungs-/Umbuchungs-Kosten:

Bis 60 Tage vor Termin: kostenfrei,
Bis 30 Tage vor Termin: 25% des Rechnungsbetrages
Ab 29 Tage vor Termin: 60% des Rechnungsbetrages
Ab   7 Tage vor Termin oder bei Nichterscheinen: 100% des Rechnungsbetrages

Erstattung: Sollte der Termin abgesagt werden und die Gründe dafür beim Auftragnehmer liegen, wird ein Ersatz-Termin vereinbart. Eine weitergehende Verpflichtung des Auftragnehmers für jede andere Art von Ansprüchen, seitens des Auftraggebers (insbes. die Erstattung von Reise- und sonstigen Vorlaufkosten, die dem Auftraggeber entstanden sind) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Leistungen des Veranstalters/Auftragnehmers: Der Veranstalter/Auftragnehmer erbringt gegen für den Teilnahmebetrag die zu den jeweiligen Veranstaltungen und Terminen beschriebenen Leistungen.

Pflichten des Auftraggebers/Teilnehmers: Der Auftraggeber/Teilnehmer persönlich oder eine von ihm beauftragte Person nimmt an der jeweiligen Veranstaltung/Besprechung  teil. Der Teilnehmerbeitrag ist vorab oder zu den jeweils individuell vereinbarten Konditionen per Banküberweisung so zu zahlen, dass sie 2 Tage vor Beginn des Leistungs-Termins auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen ist..

Rechtswirksamkeit und Salvatorische Klausel: Alle vorgenannten Haftungsausschlüsse betreffen das komplettes Angebots-Spektrum des Auftragsnehmers. Sollten Teile der vorgenannten Texte unvollständig, nicht mehr der geltenden Rechtslage entsprechen oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile dadurch nicht berührt. Unwirksame oder unvollständige Regelungen sind durch solche zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem Willen der Vertragspartner im gesetzlich zulässigen Rahmen am nächsten kommen.

Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungs-Ort und wenn nicht gesondert angegeben, dann Mainz.

Gerichtsstand ist Mainz, soweit nach der Zivilprozessordnung vereinbar.

 

Stand 07-2013